Aktuelles 

Sehr geehrte Damen & Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass das Gericht Nr. 1 des Handelsgerichts in Las Palmas entschieden hat, zwei Unternehmen der Anfi Gruppe-  Anfi Sales SL und Anfi Resorts SL unter das Management eines Verwalters zu stellen.

Es handelt sich hierbei allerdings nicht um ein typisches Insolvenzverfahren, sondern um eine Verwaltungsanordnung, die von einem Gläubiger gefordert wurde.

In einem Insolvenzverfahren sind die Schulden eines Unternehmens grösser wie die Vermögenswerte, was im Falle Anfis nicht zutrifft.

Beide Unternehmen können zwar aktuell die kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht begleichen, haben aber immer noch ein sehr großes Kapitalvermögen. Also hat der Richter sich hier lediglich auf die nicht gedeckten, kurzfristigen Verbindlichkeiten berufen, welche ausschlaggebend für die Verwaltungsanordnung waren.

In diesem Verfahren wurde ein unabhängiger Unternehmensverwalter vom Gericht berufen, dessen Ziel es ist, beide Unternehmen finanziell wieder aufzubauen, damit diese mit Einsatz einer ordentlichen Finanzplanung weiterbestehen können und ein zukünftig profitables Geschäft ermöglicht wird.

Aufgabe des vom Gericht berufenen Verwalters ist es, alle Gläubiger über die aktuelle Situation zu informieren und einen umfassenden Bericht über die finanzielle Lage der Unternehmen innerhalb der letzten Jahre zu erstellen, um Anpassungen zum weiteren Bestehen der Unternehmen zu veranlassen. Ebenso wird ihm ein kompletter Einblick in die Konten, wie auch Zugriff und Kontrolle über die Finanzangelegenheiten der Unternehmen gewährt, um die Sanierung der Unternehmen zu erreichen.

Wichtige Aspekte sind hierbei hervorzuheben:

  1. Anfi als Gruppe ist nicht in die Verwaltung gegangen, nur zwei ihrer Tochtergesellschaften.

  2. Die Anfi Gruppe ist nach wie vor ein Unternehmen mit großem Kapitalvermögen mit positiver Bilanz, sodass langfristige Verbindlichkeiten gedeckt und Kredite gesichert sind.

  3. Das Verwaltungsverfahren wurde seitens eines Gläubigen eingeleitet und somit handelt sich nicht um eine freiwillige Entscheidung des Unternehmens, sondern um ein gefordertes. Dies bedeutet ebenfalls, dass Anfi Sales SL gegen diese Entscheidung Berufung beim Landgericht Las Palmas einreichen kann.

  4. Die laufenden Kaufverträge sind immer noch gültig und die Konkurserklärung ist selber kein Grund für eine Kündigung des Vertrages. Die Urteile sind ebenfalls gültig.

  5. Weitere Klage gegen Anfi Sales SL sollten demnächst beim Handelsgericht statt beim Amtsgericht San Bartolomé de Tirajana eingereicht werden.

  6. Vollstreckungen sind laut Artikel 143 des Konkursgesetzes ausgesetzt worden und müssen an die Verwaltung gemeldet werden, was wir bereits für unsere bestehenden Mandanten veranlasst haben.

  7. Allen Mitgliedern von Anfi wird geraten sich schnellstens anwaltlich beraten zu lassen, um noch zeitgerecht rechtliche Schritte einleiten zu können und somit Ihre Ansprüche zu sichern. Denn die Kreditverteilung an die Gläubiger (au. Timesharemitglieder) ist auf ein Zeitfenster beschränkt.

Bitte kontaktieren Sie uns zur Klärung weiterer Fragen und anwaltlicher Beratung umgehend unter folgenden Nummern: (+49) 89-21532216 oder (+34) 656262307.

 

Marriott - Marriott interessiert sich für weitere Hotels auf Mallorca - Mallorca Zeitung

Die US-amerikanische Kette Marriott ist anscheinend am Kauf weiterer Hotels auf Mallorca interessiert, um die Insel als Standort für Golf-Tourismus auszubauen.

 

Marriott - Marriott gana 48 millones en 2020, un 97% menos (eldiario.es)

Marriott International erzielte im Jahr 2020 einen bereinigten Gewinn von 59 Millionen US-Dollar (48,85 Millionen Euro), was einem Rückgang von 97 % gegenüber dem Vorjahr entspricht, als es 1.986 Millionen US-Dollar (1.644 Millionen Euro) verdiente.

 

Marriott - La apertura del hotel AC Tenerife Marriott acerca a Santa Cruz hasta las 3.000 camas - Diario de Avisos (elespanol.com)

Die Eröffnung des AC Tenerife Marriott Hotels bringt Santa Cruz näher an 3.000 Betten.

 

Marriott - Artikel als PDF (marriottvacationsworldwide.com)

Im Finanzbericht von 2020 (Seite 26) wird von den Spanischen Gerichtsurteilen, die Timesharing-Verträge aufheben, als erhöhtes Risiko für Rechtsstreitigkeiten und Einfluss auf Geschäfts- und Finanzlage berichtet.

 

Anfi - Norwegian man won the timeshare case in the Spanish Supreme court - Norway Today

Ein Norweger hat kürzlich eine Klage vor dem Obersten Gerichtshof in Madrid gewonnen, nachdem er die Timesharing-Firma Anfi del Mar verklagt hatte. Dem Mann wurden knapp 300.000 Millionen plus Zinsen zugesprochen. Darüber hinaus wurde das Unternehmen zur Zahlung seiner Prozesskosten verurteilt. Dies ist der dritte Fall vor dem Obersten Gerichtshof, in dem ein norwegischer Timesharing-Kunde gegen Anfi gewonnen hat.

 

Anfi - El Supremo anula otros dos contratos de Anfi del 'timesharing' (eldiario.es)

Der Oberste Gerichtshof hat nach über 20 Jahren nach der Unterzeichnung (1998 und 1999) von zwei britischen Staatsbürgern mit den Unternehmen Anfi Resort und Anfi Sales de Las Palmas de Gran Canaria die Timesharing-Verträge für nichtig erklärt, weil sie ihren Zweck und ihre Dauer nicht festgelegt haben.

 

Anfi - El Supremo confirma la ilegalidad de los anticipos cobrados por Anfi a clientes de 'timesharing' | Maspalomas Ahora, el primer periódico del Sur y Sureste de Gran Canaria. Líder en información y lectores

Die Touristengruppe von Santana Cazorla und die Erben von Björn Lyng erleiden eine neue gerichtliche Niederlage für ihre Praktiken im abwechselnden Immobiliengeschäft des Abwechselns von Immobilien) während der Widerrufsfrist, innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss, sind rechtswidrig.

 

Anfi - Santana Cazorla pierde en los tribunales la marina de Anfi del Mar que había birlado a sus socios (eldiario.es)

Der Oberste Gerichtshof in Madrid hat in letzter Instanz das Urteil des Nationalgerichts abgelehnt, mit welcher Santana Cazorla die Konzession zur Explotation des Tauro Strandes verliert. Der Stadtrat von Mogán hat jetzt Vorrang, die Geschäfts-, Sport- und Freizeiteinrichtungen des Touristenkomplexes zu nutzen.

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